Nicht ausreichend bei Lebensversicherungen informiert: Kunden können Geld zurückfordern
Lebens- und Rentenversicherungsverträge können aufgrund der aktuellen Rechtsprechung in bestimmten Fällen ohne Verlust gekündigt werden. Sparer sollten dann aber nicht vergessen, das freigewordene Geld neu zu investieren, rät der Mönchengladbacher Finanz- und Versicherungsexperte Sascha Wortmann, der die Vertragskündigungen für Kunden koordiniert.
Die Kapitalmärkte sind im stetigen Wandel, und auch die Anforderungen der Sparer verändern sich – alte Muster funktionieren nicht mehr, wie beispielsweise Versicherungen und Banken es gewohnt sind, und dementsprechend erfreut sich auch so manches Finanzprodukt nicht mehr der gleichen Beliebtheit wie noch in der Vergangenheit.
„Das spüren wir sehr stark im Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen. Immer wieder möchten Sparer die Verträge kündigen, um die Geldanlage, ob fürs Alter oder für ein anderes Sparziel, neu zu strukturieren“, sagt Sascha Wortmann, Inhaber von Wortmann Finanzen & Beratung in Mönchengladbach, einem Berater und Makler für Finanz- und Versicherungsprodukte mit fast 25-jähriger Erfahrung (www.wortmann-fin.de). „Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es nicht immer so einfach ist, Lebensversicherungen zu kündigen. Der Aufwand ist oft groß, und der Geldverlust kann aufgrund des aktuellen Rückkaufwertes hoch sein. Kurzum: Sparer bekommen selten das heraus, was sie über die Jahre hinweg eingezahlt werden.“
Kündigung ohne Wertverlust
Sascha Wortmann weist aber auf eine Möglichkeit hin, Lebens- und Rentenversicherungsverträge zu kündigen, ohne dabei einen Wertverlust in Kauf nehmen zu müssen. „Der Bundesgerichtshof hat sich einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs angeschlossen und stärkt denjenigen den Rücken, die von den Verträgen zurücktreten wollen. Die Richter sind der Meinung, dass die betreffenden Verträge in bestimmten Fällen komplett rückabgewickelt werden müssen.“ Dieses Urteil bezieht sich auf Verträge, die zwischen 1995 und 2007 geschlossen worden sind und in deren Rahmen die Kunden nicht über die Vertragsbedingungen und vor allem die Widerrufsfrist informiert worden sind.
Eine offizielle Zahl an betroffenen Kunden gibt es nicht, sagt Wortmann, aber er geht von einer enormen Quote aus: „Wir haben das bei der fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei Kreditverträgen gesehen. Wie Haus & Grund, der Verband für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, betont, seien zwischen 2002 und 2010 rund zehn Millionen Immobiliendarlehensverträge geschlossen worden – die Hälfte davon dürfte fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten.“ Bedenke man, dass im Schnitt jeder Deutsche eine Lebens- und/oder Rentenversicherung besitze, könne man aber von Millionen Betroffenen ausgehen, betont der Assekuranz-Experte.
Vermögen wieder neu anlegen
Doch was tun, wenn ein Versicherter ohne Ärger und hohe Abschläge aus seinem Vertrag aussteigen will? „Gemeinsam mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen wir die Vertragsdokumente und stoßen dann automatisiert den Widerruf an, sofern der Vertrag die Quelle: Wortmann Finanzen & BeratungBedingungen erfüllt. Ist das der Fall, wird die gesamte Summe aus der Versicherung zuverlässig ausgeschüttet“, erläutert Sascha Wortmann, der zur finanziellen Absicherung des Widerrufs eine kurzlaufende Rechtsschutzversicherung für seine Kunden einsetzt und damit die Anwaltskosten deckt.
Eines möchte Sascha Wortmann indes verhindern: dass die Sparer ohne Konzept dastehen. „Es ist wichtig, zu sparen und vorzusorgen. Die neuen Kündigungsmöglichkeiten versetzen die Kunden nun in die Lage, aus oftmals teuren und eher unterdurchschnittlich rentierenden Verträgen auszusteigen und das frei gewordene Geld entweder komplett oder zumindest teilweise neu anzulegen. Ich empfehle die Neuanlage in jedem Fall für den Teil des Geldes, der ‚unverhofft’ ausgeschüttet wurde, also über den eigentlichen Rückkaufswert hinausgeht.“ Übrigens: Der Garantiezins, der vormals bei vier Prozent im Jahr lag, gilt nur für den Sparbetrag, nicht für die gesamte eingezahlte Summe. Kunden sollten deshalb genau nachrechnen, ob sich der Vertrag dadurch lohnt und ob nicht generell eine flexible Neuanlage sinnvoller sein könnte, rät Wortmann.
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