Massenschadenfälle: Kunden müssen entschädigt werden
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat sich konsequent auf die Beratung von geschädigten Verbrauchern des Dieselabgasskandals, bei Kapitalanlage- und Insolvenzbetrug sowie fehlerhaften Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen und Darlehensverträgen bei Immobilien- und Autokäufen spezialisiert. Er gilt als einer der Vorreiter des Themas in Deutschland.
Das Phänomen von Massenschadenfällen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Ob Wertverluste von Fahrzeugen in Folge des Abgasskandals oder auch fehlerhafte Darlehens- und Lebensversicherungsverträge: Sehr oft sind Verbraucher getäuscht worden – und können nun bestimmte Ansprüche gegen ihre Vertragspartner geltend machen.
Einer, der sich auf diese Themen spezialisiert hat, ist der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft. Der Jurist gilt als einer der führenden Experten der ersten Stunde bei der Beratung von Verbrauchern im Rahmen des Dieselabgasskandals und betreut gemeinsam mit weiteren Rechtsanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht in ganz Deutschland Geschädigte von betrügerischer Abgassoftware, Kapitalanlage- und Insolvenzbetrug sowie fehlerhaften Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen und Darlehensverträgen bei Immobilien- und Autokäufen.
„Unser Thema ist Schadensersatz“
„Wir verstehen uns als die Partner der Verbraucher, denen sonst der Weg zu ihrem Recht meistens versperrt ist. Selbst bei glasklaren Sachverhalten sind Autokonzerne, Banken und Versicherungen nicht ohne Gerichtsprozess gewillt, die Ansprüche von Geschädigten anzuerkennen und zu befriedigen, und selbst berechtigten Ansprüche der Kunden und die eindeutige Gesetzeslage werden von den Gesellschaften systematisch ignoriert. Ob es sich um den Dieselabgasskandal oder Widerruf und Rückabwicklung von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen handelt, die Unternehmen sind nicht bereit, geltendes Recht anzuerkennen und die Kunden für die eigenen Fehler zu entschädigen“, sagt Dr. Gerrit W. Hartung. „Unser Thema ist Schadensersatz – überall dort, wo Betroffene darum kämpfen müssen!“
Weltweit fast elf Millionen Volkswagen-Diesel betroffen
Um die Bedeutung des Themas mit einigen Zahlen zu untermauern: Der Europäische Gerichtshof EuGH hatte seinerzeit entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Lebensversicherungsverträgen gegen die europäischen Richtlinien verstoßen und somit ein unendliches Widerrufsrecht gilt – laut der Allianz-Versicherung sind bis zu 100 Millionen Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge am Markt mit einem Volumen von ca. 400 Milliarden Euro an eingezahlten Beiträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, fehlerhaft. Und allein der Mercedes-Abgasskandal trifft aktuell rund drei Millionen PKW der Schadstoffklassen 5 und 6; weltweit sollen fast elf Millionen Volkswagen-Diesel (inklusive Tochtermarken) betroffen sein, davon etwa 2,6 Millionen Fahrzeuge in Deutschland.
Zig Millionen Verbraucher betroffen
„Diese Zahlen belegen, dass wir nicht ohne Grund von Massenschadenfällen reden. Es sind zig Millionen Verbraucher in Deutschland davon betroffen, die finanziellen Schäden sind immens und sollten nicht einfach hingenommen werden“, betont der Rechtsanwalt, der bereits über die Erfahrung aus rund 1000 solcher Beratungssituationen verfügt und seine Mandanten regelmäßig vor Gericht gegen Autokonzerne und Kfz-Händler, Banken und Versicherungen vertritt. Die Erfolgsaussichten seien hoch, Dr. Gerrit W. Hartung gewinnt laut eigener Aussage so gut wie jeden Prozess. „Das liegt natürlich auch daran, dass wir uns sehr genau mit der Materie auskennen, Ansprüche dezidiert prüfen und berechnen und Klagen gegen die Verursacher präzise vorbereiten. Wir erkennen schnell, ob ein Fall vor Gericht Erfolg haben kann oder eben nicht.“
Hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit und -qualität
Dabei werden Hartung und die weiteren Rechtsanwälte der Kanzlei von der sogenannten Legal Technology (Legal Tech) unterstützt. Legal Tech bezeichnet Software und Online-Dienste, die juristische Arbeitsprozesse unterstützen oder gänzlich automatisiert durchführen. „Damit schaffen wir es, zahlreiche Schritte bei der Prüfung und Berechnung von Ansprüchen zu automatisieren und stellen dadurch eine hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit und -qualität sicher“, stellt der Gründer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft heraus. Ihm ist aber auch wichtig zu betonen: Es handele sich bei der Kanzlei nicht um eine anonyme Legal-Tech-Plattform. Als reine Anleger- und Verbraucherschutzkanzlei setzen Gerrit W. Hartung und seine Anwaltskollegen auf die juristische Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit zur höchsten Mandantenzufriedenheit.
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- RA Dr. Gerrit Hartung: © Dr. Gerrit Hartung