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Verfolgungsjagd auf der A2 – festgenommen und freigelassen

Düsseldorf – Wer sich mit dem Auto eine Verfolgungsjagd mit der Polizei liefert, dabei einen Streifenwagen rammt und Polizeibeamte verletzt, muss nicht zwangsläufig in Untersuchungshaft. Das geht aus der Antwort von NRW-Innenminister Ralf Jäger auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland hervor. Golland bezog sich auf einen Vorfall in Herford Ende März 2016, bei dem ein junger Litauer Unfallflucht beging und von mehreren Streifenwagen über die Autobahn 2 verfolgt wurde. Der Mann wurde zwar nach dem Zusammenstoß mit einem Streifenwagen festgenommen, aber nach der Vernehmung gleich wieder auf freien Fuß gesetzt, obwohl ihm gleich mehrere Straftaten vorgeworfen werden, die teils als Verbrechenstatbestand gelten können. Er hat jedoch einen festen Wohnsitz in Deutschland.

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