Wirtschaft, Politik und Leben in Nordrhein-Westfalen

MENÜ
MENÜ

Strafbefehl: Muss Alice Schwarzer ihr Bundesverdienstkreuz zurückgeben?

Köln – Das Amtsgericht Köln hat gegen die Feministin Alice Schwarzer einen Strafbefehl erlassen. Das berichtet die „BILD am Sonntag“ in ihrer gestrigen Ausgabe. Danach habe die Kölnerin ein Konto in der Schweiz unterhalten und über Jahre vor den deutschen Finanzbehörden verheimlicht. Dabei seien Kapitalertragssteuern aus den Zinsen in der Alpenrepublik hinterzogen worden. Erst 2013 habe sie das Konto beim Finanzamt gemeldet und Selbstanzeige erstattet. Eine Selbstanzeige gilt aber nur dann als strafbefreiend, wenn sie vollständig ist. Das sei nicht der Fall gewesen. Allerdings habe sie 200.000 Euro Steuern nachgezahlt.

2005 wurde Schwarzer das Bundesverdienstkreuz erster Klasse verliehen. In einer Online-Petition hatten damals über 10.321 Bürger gefordert, die Feministin solle diese Auszeichnung dem Bundespräsidenten zurückgeben, weil sich ihr Verhalten nicht mit einer derartigen Ehrung in Einklang bringen lässt. Der Bielefelder Autor und Blogger Alexander Geilhaupt (45) hat seine damalige Petition heute neu aufgelegt. Wer unterzeichnen möchte: https://www.change.org/p/alice-schwarzer-niederlegung-des-bundesverdienstkreuzes-von-alice-schwarzer

Der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel wurde 2009 wegen Steuerhinterziehung zu einer zur Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Bewährungsauflage, nach der ein Geldbetrag in Höhe von einer Million Euro zu zahlen ist, verurteilt. Nach der Verurteilung gab er sein Bundesverdienstkreuz zurück.

Bildquellen (Titel/Herkunft)

  • Alice_Schwarzer: michael lucan

Ähnliche Beiträge