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Stichwahl: Verfassungsgericht stärkt mit Klatsche für Schwarz-Gelb die Demokratie

von KLAUS KELLE

MÜNSTER – Das Verfassungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat der schwarz-gelben Landesregierung heute eine herbe Niederlage bereitet. Mit der knappsten Mehrheit von vier gegen drei Stimmen entschieden die Richter, dass es auch in Zukunft bei der Wahl von Bürgermeistern und Landräten in NRW eine Stichwahl geben muss.

Die Abschaffung der Stichwahl durch die Regierung Laschet ist damit nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Ricarda Brandts, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, stellte klar: „Die relative Mehrheit kann im ersten Wahlgang extrem weit weg sein von der absoluten Mehrheit.“ Für die Wahl hoher Repräsentanten der Kommunen sei aber die Höhe des Zustimmungsgrades der Wähler von großer Bedeutung.

Für die schwarz-gelbe Landesregierung kommentierte Innenminister Herbert Reul (DU) das Urteil: „Ich hätte einen anderen Ausgang lieber gesehen, weil mir die geringe Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen Sorgen bereitet. Sie liegt im Schnitt bei knapp 33 Prozent.“ Aber natürlich respektiere er das Urteil des Gerichts.

Richterin Brandts kritisierte besonders das Vorgehen der Landesregierung, die die Stichwahl abgeschafft hatte und sagte: „Sie haben sich im Vorfeld mehrfach über Hinweise in den Beratungen zu dem neuen Gesetz hinweggesetzt.“ Und wer nicht hören will, der muss halt fühlen. Tatsächlich wirkte der Beschluss, nach dem eine relative Mehrheit der Stimmen – also zu Beispiel 35 Prozent – ausreichen sollte, schon damals wie ein rein wahltaktisches Manöver der CDU. In der Parteizentrale an der Wasserstraße in Düsseldorf rieb man sich damals die Hände mit Blick auf vermmeintlich reiche Ernte bei den kommunalen Spitzenämtern im nächsten Jahr.

Nun gilt wieder: Kämpfen um jede Stimme bis zur Schließung der Wahllokale. Und das ist auch gut so.

Bildquellen (Titel/Herkunft)

  • Wahl: pixabay

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