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Schlappe für Stadt Köln

Münster/Köln – Der Genuss von E-Zigaretten bleibt in nordrhein-westfälischen Gaststätten weiterhin erlaubt. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Münster. Ein Gastwirt aus dem „Belgischen Viertel“ in Köln hatte gegen die uneinsichtige Stadtverwaltung geklagt. Bei E-Zigaretten werde kein Tabak verbrannt, es handele sich deshalb nicht um Rauchen im gesundheitsschädigenden Sinne, urteilten die Richter. Der Hotel- und Gaststättenverband begrüßte das Urteil.

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