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Rundfunkgebühren für Unternehmen: „Belastungen müssen zurückgefahren werden“

Die IHK NRW fordert, dass die Mehreinnahmen der Rundfunkanstalten in NRW dafür genutzt werden, Betriebe zu entlasten. Immerhin kämen die Mitarbeiter nicht zum Fernsehgucken oder Radiohören in die Unternehmen.

Düsseldorf – Es ist eine beinahe schon ewige Debatte, die von allen Seiten energisch geführt wird. Während die einen die Rundfunkgebühren als sinnvollen und wichtigen Beitrag sehen, um den öffentlich-rechtlichen Medienbetrieb zu stützen, wenden die anderen sich gegen das „Gebührenfernsehen“ und seine teilweise tendenziöse Berichterstattung.

Jetzt hat sich aus unternehmerischer Perspektive die IHK NRW in die Diskussion eingeschaltet. Die Dachorganisation der nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern setzt sich in einer aktuellen Forderung dafür ein, dass Unternehmen bei den Rundfunkgebühren in Nordrhein-Westfalen entlastet werden. Das sei angesichts der „zu erwartenden Mehreinnahmen der Rundfunkanstalten durch die Neuordnung der Rundfunkgebühren“ nun an der Zeit. Durch die Neuordnung seien vor allem Filialbetriebe mit vielen geringfügig Beschäftigten überproportional belastet worden. Ähnliches gelte für Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten. „Diese Belastungen müssen zurückgefahren werden“, so Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer der IHK NRW. Insbesondere müssten die Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitstellen („Vollzeitäquivalente“) umgerechnet werden. Dies würde vielen Filialbetrieben eine gewisse Entlastung von den erheblichen Kostensteigerungen bieten.

Der Grund für die Forderung, der wirklich nicht von der Hand zu weisen ist: „In Unternehmen wird die Zeit zum Arbeiten genutzt und nicht zum Radiohören oder Fernsehen“, sagt Mittelstädt.

Die IHK beklagt seit der Rundfunkgebührenreform, dass das jetzige Finanzierungssystem zu deutlichen Mehrbelastungen und Doppelerhebungen führe. Auch werde Bürokratie aufseiten der Betriebe und des Beitragsservice aufgebaut, da für die Abwicklung ein personeller Mehrbedarf entstehe. So müssten beispielsweise Mitarbeiter von Filialbetrieben mit großen Fahrzeugflotten das erste Mal als Bürger zahlen, das zweite Mal zahlen die Unternehmen für sie als Beschäftigte und das dritte Mal würden für die Fahrzeuge Gebühren erhoben, mit denen sie unterwegs sind, kritisiert der IHK NRW-Geschäftsführer. Übernachteten sie dann noch in einem Hotel, würden indirekt über die Hotelrechnung erneut Rundfunkgebühren fällig.

„Neben einer Absenkung des Beitrags für die Wirtschaft muss vor allem die Beseitigung von unge- rechtfertigten Mehrbelastungen von Betrieben mit Teilzeitbeschäftigten auf der Tagesordnung der Anfang Mai tagenden Rundfunkkommission der Länder stehen“, sagt Dr. Ralf Mittelstädt.

Bildquellen (Titel/Herkunft)

  • GEZ-Gebhren: © Denis Junker - Fotolia.com

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