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Pinkeln im Stehen weiter erlaubt

Düsseldorf – Ein Mieter, der im Stehen uriniert, darf für dadurch verursachte Schäden auf dem Boden nicht belangt werden. Das hat jetzt das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Ein Hauseigentümer wollte von seinem Mieter 1.900 Euro haben, weil der Marmorboden im Bad durch Urinspritzer stumpf geworden sei. Diese Kausalität wurde vom Gericht zwar anerkannt, aber weil Pinkeln im Stehen „weit verbreitet“ sei, hätte der Vermieter vorher auf die möglichen Gefahren für den Boden hinweisen müssen.

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