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22. Januar 2015 •
Leben Nachrichten, Ressort Leben
Düsseldorf – Ein Mieter, der im Stehen uriniert, darf für dadurch verursachte Schäden auf dem Boden nicht belangt werden. Das hat jetzt das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Ein Hauseigentümer wollte von seinem Mieter 1.900 Euro haben, weil der...