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Optendrenk (CDU): Rot-Grün muss aus verfassungswidriger Frauenförderung aussteigen

Düsseldorf – Das Oberverwaltungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit der sogenannten Frauenförderung festgestellt. In sechs Musterverfahren wurde entschieden, dass die rot-grüne Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Beförderungsentscheidungen können somit nicht auf Grundlage dieser Regelung getroffen werden.

Dazu sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Optendrenk: „Die Koalitionsfraktionen von Rot-Grün müssen endlich die Realität erkennen und aufhören an der verfassungswidrigen Frauenförderung krampfhaft festzuhalten. Rot-Grün hat sich in den eigenen Fallstricken verheddert und trägt dies nun auf dem Rücken der Beschäftigten aus.“ Es müsse Schluss sein mit der „rot-grünen Rechthaberei auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes“.

Die CDU-Landtagsfraktion hatte bereits am 22. November 2016 einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Durch diesen Gesetzentwurf wird es möglich, die beiden Verfassungsgrundsätze der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) und der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) für Frauen und Männer miteinander in Einklang zu bringen. Genau an diesen Grundsätzen habe das Oberverwaltungsgericht in seiner heutigen Entscheidung angeknüpft.

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  • optendrenk01: marcus optendrenk

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