„Dügida“ darf an Moschee vorbeiziehen
Düsseldorf – Unmittelbar vor Beginn der Demonstration der islamkritischen „Dügida“ heute Abend in Düsseldorf, entschied das Verwaltungsgericht, die polizeiliche Anordnung aufzuheben, nach der die Demonstranten nicht an der Moschee in der Adersstraße vorbeiziehen sollten. Ursprünglich war die Marschroute wegen eines gleichzeitig stattfindenden „Abendgebets“ verlegt worden.