Wirtschaft, Politik und Leben in Nordrhein-Westfalen

MENÜ
MENÜ

„Dügida“ darf an Moschee vorbeiziehen

Düsseldorf – Unmittelbar vor Beginn der Demonstration der islamkritischen „Dügida“ heute Abend in Düsseldorf, entschied das Verwaltungsgericht, die polizeiliche Anordnung aufzuheben, nach der die Demonstranten nicht an der Moschee in der Adersstraße vorbeiziehen sollten. Ursprünglich war die Marschroute wegen eines gleichzeitig stattfindenden „Abendgebets“ verlegt worden.

Ähnliche Beiträge