Höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende
Düsseldorf – Alleinerziehende mit einem Kind erhalten ab sofort einen um 600 Euro höheren Steuerfreibetrag. Künftig können sie damit bei ihrer Steuererklärung 1.908 Euro geltend machen. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind steht ihnen nun ein Betrag von 240 Euro je Kalenderjahr zu. Das hat das nordrhein-westfälische Finanzministerium kürzlich mitgeteilt. Das entsprechende Gesetz sei in Kraft getreten und gelte für das gesamte Jahr 2015. Arbeitnehmer mit einem Kind müssten keine Anträge stellen, denn bei ihnen werde der erhöhte Entlastungsbetrag automatisch beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber über die Steuerklasse II berücksichtigt – und zwar in voller Höhe mit der Dezemberabrechnung.