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Einkommenssteuer 2014: Bearbeitung beginnt im März

Düsseldorf – Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2014. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel. Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Denn die elektronische Abgabe biete für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt müsse die Daten nicht mehr eingeben, den Bürgern ermöglichte „ELSTER“, die elektronische Steuererklärung, einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet meist auch einen papierlosen Zugang zum Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand. Weitere Informationen gibt es unter www.elster.de.

Auch in diesem Jahr werden Steuererklärungsvordrucke – wie in fast allen anderen Bundesländern auch – nicht mehr an alle Bürgerinnen und Bürger versendet. Die Vordrucke stehen aber wie bisher auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de unter Service/Formulare) zum Download bereit und können weiterhin auch im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen – zum Beispiel bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen – können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden, heißt es seitens des Finanzministeriums.

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