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C&A muss Schadenersatz wegen „unsichtbarer“ Tür zahlen

Düsseldorf –

Der Modekonzern C&A muss einer Kundin ca. 1.100 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen. Das entschied heute das Düsseldorfer Amtsgericht. Die 67-jährige Frau war in einer Filiale gegen eine Glasschiebetür geprallt und hatte sich dabei verletzt. Das Gericht sah ein schuldhaftes Versäumnis von C&A darin, die Glastür nicht deutlich markiert zu haben. Dies wurde inzwischen nachgeholt.

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