NRW-Gesundheitskarte zur besseren Versorgung von Flüchtlingen
Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen führt als erstes Flächenland eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge (G-Karte NRW) ein. „Mit der NRW-Gesundheitskarte schaffen wir die Voraussetzungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen und zur Entlastung der Kommunen“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne, Foto) heute in Düsseldorf. „Flüchtlinge, die akute Schmerzen haben oder krank sind, sollen künftig direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen können – wie jeder andere Mensch in Deutschland auch. Kommunen können durch Einführung der G-Karte NRW ihren bürokratischen Aufwand bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge reduzieren“, so Steffens weiter.
Eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V hat Ministerin Steffens heute mit den Verantwortlichen von sieben Krankenkassen unterzeichnet.
„Durch diese Vereinbarung wird die Gesundheitsversorgung der Asylbewerberinnen und -bewerber eindeutig verbessert“, sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest: „Die Krankenkassen stellen ihre Kompetenz zur Verfügung, damit die Flüchtlinge Zugang zu medizinischen Leistungen bekommen. Jeder bekommt eine Gesundheitskarte und damit ist allen gedient: Der Hilfebedürftige wird diskriminierungsfrei versorgt, die Ärzte und Krankenhäuser bekommen die Leistungen unkompliziert und zuverlässig ohne zusätzliche Bürokratie bezahlt. Die Kommunen brauchen keine neuen und teuren Strukturen aufzubauen; gleichzeitig können sie sicher sein, dass die Versorgung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Beitragszahler werden hierdurch übrigens nicht belastet, weil die Kosten über Steuermittel von den Kommunen bezahlt werden“, so Litsch weiter.
Bildquellen (Titel/Herkunft)
- Barbara Steffens: land nrw