Nordrhein-Westfalen intensiviert den Kampf gegen Cyberkriminalität
Düsseldorf – Cyberkriminelle verursachen in der Bundesrepublik jährlich einen Schaden von rund 55 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte aller Unternehmen bezeichnet das Risiko, von IT-Angriffen geschädigt zu werden, als sehr groß. Gleichzeitig blüht im Darknet mit dem Waffen- und Drogenhandel ein neues Geschäftsfeld der organisierten Kriminalität auf. Immer neue Online-Marktplätze machen das Geschäft der Kriminellen ebenso effektiv wie einfach.
Die Justiz Nordrhein-Westfalen reagiert auf die neue Qualität der Cyberkriminalität. Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW): „Wir antworten auf die Bedrohung mit einer differenzierten Spezialisierung der Zentralstelle in der Staatsanwaltschaft Köln und einer engen Vernetzung mit den Fachleuten der Polizei und der Unternehmen.“
Justitminister Peter Biesenbach (CDU) und Markus Hartmann haben jetzt dazu gemeinsam Bilanz gezogen. Die ZAC NRW ist zum Mai 2018 erheblich personell verstärkt und vollständig neu organisiert worden. Bald werden 21 spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in sechs thematisch differenzierten Dezernaten Cybercrime Verfahren bearbeiten. Unterstützt werden die Juristen durch ein Team aus Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtspflegern und Justizbeschäftigten. 2017 wurden rund 270 neue Verfahrenskomplexe eingeleitet. Seit Januar 2018 sind es bis heute 563 neue Verfahrenskomplexe.
Diese Zahlen machen deutlich, dass die Angebote von Waffen, Rauschgift, Sprengstoff, Falschgeld und Kinderpornografie, aber auch kriminelle Dienstleistungen („Cybercrime-as-a-Service“) im Darknet weiter wachsen. Dem will Nordrhein-Westfalen entsprechend begegnen.
Im geltenden Strafrecht gibt es allerdings eine Schutzlücke. Diese erschwert die Arbeit der Ermittlungsbehörden unnötig. Der Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität entsprechend stellt der Minister der Justiz Peter Biesenbach deshalb einen neuen Gesetzentwurf vor. Peter Biesenbach: „Bereits das Anbieten eines internetbasierten Dienstes zur Ermöglichung von schweren Straftaten im Darknet muss unter Strafe gestellt werden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass andere Bundesländer diesen Gesetzentwurf unterstützen und mittragen.“
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