Land erhöht die Schulkostenpauschale in der Altenpflege um 100 Euro
Düsseldorf – Das Kabinett hat gestern einem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zur Änderung des Landesaltenpflegegesetzes zugestimmt. Der Entwurf soll die gesetzliche Grundlage für die Erhöhung der Schulkostenpauschale in der Altenpflege schaffen. Er sieht die Erhöhung der monatlichen Pauschale von aktuell 280 Euro je Schülerin und Schüler auf zukünftig 380 Euro vor.
„Die geplante Erhöhung der Schulkostenpauschale um fast 36 Prozent ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Stärkung der Altenpflege. Es ist zudem ein längst überfälliges Signal an die Fachseminare für Altenpflege: Sie machen in unserem Land eine klasse Ausbildung. Und die wollen wir auch finanziell deutlich unterstützen“, so Minister Laumann (CDU, Foto). Ziel der Erhöhung sei es auch, die Fachseminare in der Altenpflege mit Blick auf die anstehende Umsetzung der Pflegeberufe-Reform zu stärken.
Hintergrund: Mit der sogenannten Schulkostenpauschale in der Altenpflege beteiligt sich das Land an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern. In Nordrhein-Westfalen gab es 2017 rund 18.900 landesgeförderte Altenpflegeschülerinnen und –schüler (2011: rund 10.000). Wenn der Landtag den Plänen der Landesregierung zustimmt, soll der entsprechende Ansatz im Landeshaushalt zur Finanzierung der Schulplätze in der Altenpflegeausbildung von 63 Millionen Euro (Haushalt 2018) um weitere 22,5 Millionen Euro auf insgesamt 85,5 Millionen Euro im Jahr 2019 erhöht werden.
Bildquellen (Titel/Herkunft)
- Min_Karl-Josef_Laumann, CDU: land nrw