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Förderprogramm stärkt Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in NRW

Düsseldorf – Die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften stärken und Mittel des Bundes und der EU an NRW-Hochschulen holen: Das sind die Ziele des vom Wissenschaftsministerium aufgelegten Förderprogramms „Freiraum für Forschung.NRW“. Ab sofort und bis zum 1. März 2016 können sich forschende Geistes- und Gesellschaftswissenschaftler beteiligen. Neu bei dieser Fördermöglichkeit: Erstmals sind auch alle staatlichen Fachhochschulen in NRW angesprochen. Für Professoren aus Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wird durch Freistellung von der Lehre Freiraum geschaffen. Sie können dann in leitender Funktion zielgenaue Anträge für aussichtsreiche größere Forschungsvorhaben mit Partnern erarbeiten und sich so im Wettbewerb um Fördermittel behaupten. Erstmals ist diese Freistellung auch zur Vorbereitung von EU-Projekten vorgesehen. Dafür übernimmt das Land die Kosten für eine Vertretung der Professur bis zur Höhe von 50.000 Euro pro Semester (maximal 14 Förderungen). „Freiraum für Forschung“ ist Teil des geisteswissenschaftlichen Förder-programms, das seit 2012 vom Wissenschaftsministerium angeboten wurde. Das Programm ist mit jährlich rund einer Million Euro dotiert.

Bildquellen (Titel/Herkunft)

  • NRW_Landeswappen: wikipedia

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