Elternverein NRW: Kinderrechte im Grundgesetz sind familienfeindlich!
DÜSSELDORF – Der Elternverein NRW wendet sich strikt gegen Pläne, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Die Vorsitzende Andrea Heck (Foto) sagte: „Die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist eine falsche, fehlgesteuerte Kinderfreundlichkeit, die die Familie außer Acht lässt. Nötige Interventionen des Staates, wenn Kinder gefährdet sind, sind auch heute schon möglich und richtig.“
Mit den geplanten Kindergrundrechten könne der Staat seine Vorstellungen und seine Definition von Kindeswohl an die Stelle des Ermessens und der Wertvorstellungen der Eltern setzen. Das sei „zutiefst familienfeindlich<" und störe die Familie als wichtigste Quelle von Geborgenheit und Hilfe. Die Entwürfe der Arbeitsgemeinschaft zu “Kinderrechte in der Verfassung” sind inzwischen bekannt. An den Aussagen sei deutlich zu erkennen, dass “die Entwicklung zur Persönlichkeit” des Kindes mit Hilfe der „sozialen Gemeinschaft“ stattfinden soll. Die Gemeinschaft sei aber im Gegensatz zur Familie "ein Kollektiv, das nicht greifbar ist." Liebe, Vertrauen, Verständnis für andere, Rücksichtnahme und Versöhnung würden primär innerhalb der Familie gelernt und nur sehr bedingt in der „sozialen Gemeinschaft“.
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