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Elektronische Kommunikation mit der Verwaltung wird einfacher

Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen stellt mit dem E-Government-Gesetz die Weichen für die digitale Zukunft. Das Gesetz ist jetzt in Kraft getreten. Es trägt dazu bei, die Verwaltung an die Anforderungen der digitalen Gesellschaft anzupassen und bürokratische Hürden abzubauen. „Die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung wird einfacher und nutzerfreundlicher“, sagt Innenminister Ralf Jäger. „Die Menschen in NRW können in Zukunft ihre Anliegen an die Verwaltung online abwickeln und ersparen sich dadurch viele Behördengänge.“ Das Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen, um Verwaltungsangelegenheiten einfach, schnell und ortsunabhängig erledigen zu können. Bürger werden künftig alle Verwaltungsdienstleistungen vom Antrag bis zum Bescheid online abwickeln können. Das bedeutet: Alle Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag können dann im Internet erledigt werden. Damit werden Verwaltungsdienste in der Regel unabhängig von Öffnungszeiten und persönlichem Erscheinen vor Ort möglich. Um eine vollelektronische Arbeitsweise künftig sicherstellen zu können, sollen außerdem die Landesbehörden bis 2022 ihre Akten elektronisch führen. Dann werden auch die elektronische Akteneinsicht sowie ein elektronischer Abruf des Verfahrensstandes realisiert.

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  • Minister_Ralf_Jäger: ralf jäger

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