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Experte fordert leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt für Betreuungskräfte

Dortmund – Die Zahlen sprechen nicht gerade für die Zukunft. In Deutschland gibt es rund 17,5 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Damit bildet die Zielgruppe Senioren einen prozentualen Anteil von rund 21 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Deutschland. 2060 wird der Anteil laut Berechnungen bei rund 34 Prozent liegen. „Im Alter sind immer mehr Menschen auf Unterstützung angewiesen. Aber wir können längst nicht den gesamten Bedarf in der Betreuung decken, da viel zu wenige Betreuungskräfte zur Verfügung stehen“, sagt Stefan Lux von der SHD Seniorenhilfe Dortmund (www.shd-dortmund.de). Das Unternehmen stellt an Rhein und Ruhr und in Westfalen für Senioren Betreuungskräfte für ein 24-Stunden-Konzept zur Verfügung, um Senioren die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie wirklich benötigen und damit den Verbleib in den eigenen vier Wänden sicherzustellen.

Der Hintergrund: Die wirtschaftliche Entwicklung und die ansteigenden Reallöhne in den osteuropäischen EU-Mitgliedern hätten dazu geführt, dass die Rekrutierung von Betreuungskräften innerhalb der Europäischen Union immer schwieriger werde. Stammten viele Betreuungskräfte jahrelang vorrangig aus Polen, Tschechien und der Slowakei, ist das heute nicht mehr der Fall. Das Problem: Viele ukrainische Betreuungskräfte halten sich bereits in Deutschland mit einem Touristenvisum auf und gehen einer nicht angemeldeten Tätigkeit nach (Schwarzarbeit).

Stefan Lux, der auch stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung e.V. (BHSB) ist, fordert daher ein radikales Umdenken. „Wir müssen Schwarzarbeit verhindern und genauso müssen wir dafür sorgen, dass Menschen in einer Betreuungssituation auch eine gute und persönliche Hilfe erhalten können. Es ist für gering qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Ausland aber so gut wie unmöglich, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen, auch einer selbstständigen Tätigkeit. Diesem offensichtlichen Bedürfnis stehen die rigiden Auslegungen des Ausländerrechts entgegen. Entsprechende Betreuungskräfte werden also automatisch in die Schwarzarbeit gedrängt.“

Eine Lösung ergibt sich laut dem Experten aus § 21 des Aufenthaltsgesetzes (AufentG). Demzufolge könnte ein Ausländer aus einem Nicht-EU-Land ohne besondere Qualifikation einem selbständigen Gewerbe nachgehen, wenn er nachweisen kann, dass ein „regionaler Bedarf“ nach der angebotenen Dienstleistung besteht. Dieser „Nachweis“ wird in aller Regel durch eine fachkundige Stelle mittels einer Stellungnahme erbracht. „In anderen Branchen sind das zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern. Ich könnte mir vorstellen, dass in diesem besonderen Fall eine positive Stellungnahme des Gesundheitsministerium zum Bedarf die Ausländerbehörde bewegen könnte, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes zu erteilen und dadurch eine selbstständige Tätigkeit möglich zu machen.“

Stefan Lux fordert daher als Unternehmer und Branchenvertreter die Politik dazu auf, entsprechende Regelungen zu durchdenken und die Grundlage dafür zu schaffen, dass auch gering qualifizierte Nicht-EU-Ausländer einen geregelten Zugang zum selbstständigen Arbeitsmarkt erhalten. „Das hilft den betroffenen Senioren, die dringend Betreuung benötigen, aber genauso natürlich dem Staat, weil Schwarzarbeit unterbunden wird“, betont Lux.

Bildquellen (Titel/Herkunft)

  • Stefan Lux: © SHD

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