NRW will bessere Bedingungen zur Ansiedlung internationaler Organisationen
Düsseldorf – Mit dem Entwurf zu einem Gaststaatgesetz macht sich Nordrhein-Westfalen im Bundesrat für die Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland stark. Franz-Josef Lersch-Mense, Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien: „Internationale Einrichtungen sind uns willkommen, denn sie werten den Standort auf und schaffen Arbeitsplätze vor Ort. Aber wie wir besonders am internationalen Standort Bonn erfahren, steht Deutschland im Wettbewerb mit anderen Nationen um die Ansiedlung dieser Einrichtungen unter zunehmendem Konkurrenzdruck.“
Viele Staaten sind für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen bereit, besondere Zugeständnisse zu gewähren. Internationale Organisationen können zum Beispiel Vorrechte bei den Einreise- und Einwanderungsbestimmungen erhalten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Immunität bei der nationalen Gerichtsbarkeit bekommen, so dass sie ähnlich gestellt werden wie diplomatische Einrichtungen.
Minister Lersch-Mense: „Um wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen wir ein Gaststaatgesetz, das die Ansiedlung und die dabei zu klärenden Rechtsfragen in Deutschland einheitlich und transparent regelt.“ Regelungen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen bestehen in Deutschland bisher nur für den Bereich der Vereinten Nationen. Sie verteilen sich auf drei völkerrechtliche Abkommen und die dazu gehörenden Vertragsgesetze. Der Minister: „Diese Regelungen sind nicht mehr zeitgemäß und nur in engen Grenzen auf andere Einrichtungen anwendbar, nämlich soweit es sich um Büros der Vereinten Nationen oder zwischenstaatliche Einrichtungen handelt, die mit den Vereinten Nationen institutionell verbunden sind.“
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- UNO_Bonn: dgvn