Unternehmensgründungen von anerkannten Flüchtlingen werden gefördert
Düsseldorf – Die Förderbank NRW.BANK weitet das Programm „NRW/EU.Mikrodarlehen“ auf anerkannte Flüchtlinge aus, solange ihre Gründungskonzepte den üblichen Förderkriterien entsprechen. Mit jeweils bis zu 25.000 Euro werden die unterschiedlichsten Geschäftsideen gefördert – von der klassischen Gastronomie über Onlineshops bis hin zu Friseursalons. „Flüchtlinge bringen oftmals ein umfangreiches Know-how aus ihren Heimatländern mit“, sagt Klaus Neuhaus, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Eine Unternehmensgründung ist daher für Flüchtlinge mit einer guten Bleibeperspektive eine Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten und sich über eine selbständige Erwerbstätigkeit schneller zu integrieren.“ Mit dem „NRW/EU.Mikrodarlehen“ unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründer sowie kleine Unternehmen. Seit 2008 wurden mit diesem Programm Projekte im Gesamtwert von 12,6 Millionen Euro gefördert. Das Darlehen kann in einem STARTERCENTER NRW beantragt werden. Dort werden die Gründer beraten und der Antrag mit dem Gründungskonzept an die NRW.BANK weitergeleitet. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/mikrodarlehen.
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