Wissenschaftsministerium stellt 21 Millionen Euro bis 2020 für Förderwettbewerb bereit
Düsseldorf – Die Landesregierung möchte mehr junge Hochschulabsolventen und Wissenschaftler motivieren, den Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit zu wagen. Im Programm „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“ können sich Gründungsinteressierte für eine Förderung bewerben. Für die Förderphase von der Idee bis zur Gründung stellt das Wissenschaftsministerium aus Landes- und EU-Mitteln bis 2020 insgesamt 21 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden vorbereitende Arbeiten für eine Ausgründung, wie die Erstellung eines Business-Plans, unterstützt. „Hochschulausgründungen sind für das Land von großer Bedeutung und unverzichtbar: Innovationen werden so schnell und effizient in die Praxis umgesetzt. Zudem schaffen sie Arbeits- und Ausbildungsplätze und erhöhen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Region“, sagt Wissenschaftsministern Svenja Schulze. Gründungsinteressierte können ab Montag, 29. Februar 2016 bis 31. Mai 2016 ihre Anträge für die dritte Ausschreibungsrunde einreichen. Gefördert werden Vorhaben, die auf technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovationen, aber auch auf wissensintensiven Dienstleistungen basieren. Mit Hilfe der Förderung können Forschungsergebnisse und Know-how zu einem Geschäftskonzept weiter-entwickelt und durch die Gründung eines eigenen Unternehmens wirtschaftlich umgesetzt werden. Weitere Infos: www.ptj.de/hochschulausgruendung und www.efre.nrw.de.
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- Svenja_Schulze_Ministerin: nrw wisschenschaftsministerium