Wirtschaft, Politik und Leben in Nordrhein-Westfalen

MENÜ
MENÜ

Niedergelassene Ärzte lehnen neue „Praxisgebühr“ entschieden ab

Köln – Ein aktueller Vorschlag des Hartmannbundes zur Einführung einer neuen Gebühr für Patienten, die ärztliche Notdienste in Anspruch nehmen, stößt auf erhebliche Kritik bei niedergelassenen Ärzten in Nordrhein-Westfalen. Weil häufig Patienten mit Bagatellerkrankungen die Notdienste insbesondere der Krankenhäuser in Anspruch nähmen, seien viele Ärzte dort überlastet. Außerdem – so hat der Hartmannbund festgestellt – koste jede Notfallbehandlung in der Krankenhaus-Ambulanz rund 120 Euro, von denen aber nur 32 Euro abgerechnet werden könnten. Über das ganze Jahr ein Verlust für die Krankenhäuser in Deutschland von mehr als einer Milliarde Euro. Der soll nun durch Einführung neuer Gebühren abgemildert werden. Konkret: Jeder Patient, der eine Notfallpraxis von niedergelassenen Ärzten aufsucht, solle 10 Euro, jeder Gang in eine Krankenhausambulanz oder das Rufen eines Rettungswagens 20 Euro kosten. Ausgenommen sollen die von Zuzahlung befreiten Patienten sein.

Der ärztliche Interessenverband orthonet NRW reagiert mit Unverständnis auf diese Pläne. „Auch in unseren Praxen werden wir zu keiner Zeit vor Bagatellfällen geschützt, die letztlich zu Lasten wirklich bedürftiger Patienten gehen“, sagt Dr. Ramin Nazemi vom orthonet. Tatsächlich werde im Alltag der niedergelassenen Ärzte ein deutlich höheres Defizit erwirtschaftet. Für die ambulante Behandlung eines Kassenpatienten könnten dort lediglich 20 bis 30 Euro abgerechnet werden – pro Quartal. Nazemi: „Das ist ein beschämender Zustand.“ Eine neue Gebühr werde das Problem nicht lösen und der zu erwartende Nutzen durch den bürokratischen Aufwand deutlich übertroffen. Es sei geradezu „idiotisch“, Einweisungen zu sanktionieren und gleichzeitig die ambulante Versorgung immer weiter abzuwerten. orthonet appelliert an die anderen Ärzteorganisationen, gemeinsam daran zu arbeiten, der Abwertung der ärztlichen Arbeit, ihrer Vergütung und der Diffamierung des ärztliche Ethos entschieden entgegenzutreten.

Ähnliche Beiträge