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Nach den Sommerferien herrscht Maskenpflicht an den NRW-Schulen

DÜSSELDORF – Der Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen soll im Schuljahr 2020/21 für die Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen wieder weitgehend im Präsenzunterricht erfolgen – bei klaren und weitreichenden Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat das Gesamtkonzept für den Start in einen angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten vorgestellt: „Nach intensiver Vorbereitung in den Sommerferien starten wir mit einem umfassenden Konzept eines angepassten Schulbetriebs in Corona Zeiten in das neue Schuljahr. Mit klaren Vorgaben zu Hygiene und Infektionsschutz sowie bereits in Kraft getretenen Maßnahmen zur Verstärkung der Personalausstattung, Unterricht auf Distanz und Digitalisierung haben wir in Nordrhein-Westfalen alle notwendigen Vorbereitungen für das kommende Schuljahr getroffen.“

Der Schutz aller Schüler und Lehrer  bleibe die Grundvoraussetzung dafür die Einhaltung der Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz. Die Coronavirus-Pandemie werde uns auf absehbare Zeit in unserem Alltag begleiten. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und der mit der Reisesaison verbundenen Unsicherheiten und besonderen Herausforderungen bei der Kontaktverfolgung gehe NRW wir mit den Schutzmaßnahmen so weit wie kein anderes Land. Gebauer: „Wir schützen damit die Gesundheit und stellen gleichzeitig sicher, dass wir dauerhaft dem Recht unserer Kinder auf Bildung und Erziehung auch in der Pandemie vollumfänglich Geltung verschaffen können.“

Auf Grundlage des nun vorliegenden Gesamtkonzepts für einen angepassten Schulbetrieb könnten die rund 5.500 Schulen in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Schulträgern die Organisation des kommenden Schuljahres abschließend vornehmen. Das Konzept umfasst unter anderem Vorgaben, Hinweise und konkrete Maßnahmen zu Hygiene und Infektionsschutz, zum Einsatz und zur Unterstützung der Lehrkräfte sowie zum Unterrichtsbetrieb und stützt sich auf den Rahmenplan zum Schul- und Unterrichtsbetrieb, mit dem das Ministerium für Schule und Bildung den Schulen und Schulträgern bereits vor den Sommerferien im Juni für das kommende Schuljahr hatte zukommen lassen. Darauf aufbauend und unter Beachtung des Infektionsgeschehens wurden die aktuellen Vorgaben entwickelt.

Grundsätzlich gelte im Schuljahr 2020/21: Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen wird deutlich ausgeweitet. So soll – zunächst bis zum 31. August 2020 – an allen Schulen eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände gelten. Diese umfasst Schüler ab Klasse 5 grundsätzlich auch die Zeit des Unterrichts. Darüber hinaus wird die Rückverfolgbarkeit im Corona-Bedarfsfall sichergestellt und die Möglichkeit für Corona-Testungen für das Personal an Schulen eingeführt. Sollte aufgrund des Infektionsgeschehens auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten an einer Schule phasenweise kein Präsenzunterricht für alle Schüler möglich sein, findet verpflichtender Unterricht auf Distanz statt.

Bildquellen (Titel/Herkunft)

  • MIN_Yvonne_Gebauer_4: land nrw

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