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Können Zuwanderer und Flüchtlinge das Pflegeproblem lösen?

Düsseldorf – Der Flüchtlingsstrom nach Deutschland hält ungebrochen an. Für Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) ergeben sich daraus auch viele Chancen für den Gesundheits- und Pflegesektor. Dort wird engagiertes Personal dringend benötigt.
„Viele oft junge und motivierte Menschen kommen in diesen Monaten zu uns. Einige von ihnen werden vielleicht bereits Erfahrungen oder eine Ausbildung im Gesundheitswesen aus ihren Herkunftsländern mitbringen. Bei uns besteht ein großer Fachkräftebedarf im Gesundheits- und Pflegesektor“, bekräftigte die Ministerin jetzt auch vor dem Bundesrat in Berlin.

Orientierung und Beispiel biete die zum Jahresende auslaufende bundesweite „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“. Die Neuauflage eines Ausbildungspakts biete die Chance, Ausbildung und Fachkräftesicherung mit dem besonderen Schwerpunkt Integration verbinden zu können. Für die gelungene Integration sei neben der Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse und grundlegender kultureller Werte die berufliche Integration in den Arbeitsmarkt der zentrale Baustein.

Benötigt würden aber mehr und ganz neue Instrumente der berufsbezogenen Sprachförderung und der passgenauen Ausbildung, so die Ministerin. Im Rahmen eines von der Bundesregierung koordinierten, bundesweiten Ausbildungspakts müssen die Qualifizierungsbedarfe und Instrumente identifiziert werden, die für die Flüchtlingsintegration in die Pflege- und Gesundheitsfachberufe erforderlich sind. Anschließend müsse festgelegt werden, von wem welche Beiträge zur Umsetzung und Finanzierung geleistet werden müssen.

Ministerin Steffens: „Wir dürfen allerdings keine Abstriche bei der erforderlichen Qualifikation machen. Der Ausbildungs-, Integrations- und Qualifizierungspakt darf nicht unter der Überschrift ,Pflege kann jede und jeder‘ laufen. Dies würde die gesellschaftliche Anerkennung der Pflege- und Gesundheitsberufe untergraben. Aber ich bin mir sicher, dass wir unter den Flüchtlingen viele Menschen finden, die geeignet und interessiert sind, einen Beruf im Pflege- oder Gesundheitsbereich zu ergreifen.“

Folgende Handlungsfelder sollten nach Steffens Auffassung besonders in den Blick genommen werden:
• Einführung einheitlicher Standards zur Erfassung der Qualifikationen im Bereich der Pflege- und Gesundheitsberufe von Flüchtlingen.
• Entwicklung eines Kompetenzfeststellungsverfahrens für Gesundheitsberufe, mit dem überprüft werden kann, welche Qualifikation bereits vorhanden ist und welcher Nachschulungsbedarf besteht, ob die Durchführung eines Berufsanerkennungsverfahrens überhaupt sinnvoll oder ob eine vollständig neue Ausbildung erforderlich ist. Die Kompetenzfeststellung sollte eine konkrete Empfehlung für einen Qualifizierungsweg und ggfs. eine Empfehlung für konkrete begleitende Maßnahmen (Sprachschulung, Integrationskurs, etc.) zum Ergebnis haben.
• Prüfung, ob und wie der Zugang zu den Gesundheitsberufen ermöglicht werden kann, auch wenn die erforderlichen formalen Qualifikationen wegen fehlender Papiere nicht nachgewiesen werden können bzw. nicht passgenau vorliegen (z.B. durch Kompetenzfeststellungsverfahren).
• Information über das Berufsfeld Pflege- und Gesundheit, Beratung und Begleitung von Flüchtlingen in Ausbildung.
• Einführung professioneller „Jobpaten“ in ausreichender Anzahl, die Flüchtlinge intensiv von der Berufswahl bis zum Einstieg in den Beruf begleiten.
• Erarbeitung bundesweiter Rahmenempfehlungen für Ausbildungen sowie Qualifizierungs-/Umschulungsmaßnahmen im Bereich der Gesundheitsfachberufe, um den speziellen Bedarfen der Flüchtlinge gerecht zu werden.
• Entwicklung und Förderung von innovativen Ausbildungskonzepten (Teilzeitausbildungsmodelle, die mit Sprach- und Integrationskursen verknüpft werden) durch den Bund.
• Umschulungsmaßnahmen durch die Arbeitsverwaltung müssen auch ab 2016 für die gesamte Dauer der Ausbildung von drei Jahren gefördert werden können. Daher muss der Bund die Befristung der dreijährigen Weiterbildungsförderung nach § 131b SGB III auf den 31.03.2016 aufheben oder zumindest verlängern.

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