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Kartellamt untersagt Großfusion im Lebensmittelhandel

Edeka will rund 450 Kaiser’s Tengelmann-Filialen in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen übernehmen. Dieses Vorhaben haben die Wettbewerbshüter abgelehnt. Jetzt soll nach dem Willen der Unternehmen der Wirtschaftsminister seine Erlaubnis erteilen.

Es hätte eine der größten Unternehmensübernahmen der vergangenen Jahre in Deutschland werden sollen. Der Lebensmittelriese Edeka wollte die rund 450 Kaiser’s Tengelmann-Filialen in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen erwerben, da sich Tengelmann aufgrund andauernder Verluste aus dem Lebensmittelhandel zurückziehen will. Tengelmann, das der Familie Haub gehört, ist in Mülheim an der Ruhr beheimatet, fungiert als Dachgesellschaft für diverse Einzelhandelsunternehmen (neben Kaiser’s unter anderem die Obi-Baumärkte und KiK-Textildiscount) und gehört zu den größten Familienunternehmen Deutschlands.

Das hat das Bundeskartellamt nun untersagt. Das Vorhaben hätte nach Auffassung des Amtes zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen geführt. Mit der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann wären die Auswahl- und Ausweichmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark eingeschränkt und aufgrund der Beseitigung einer bedeutenden Wettbewerbskraft für die verbliebenen Wettbewerber zukünftig entsprechende Preiserhöhungsspielräume eröffnet worden.

Bereits in einer Abmahnung Mitte Februar hatte das Bundeskartellamt gegenüber Edeka und Tengelmann deutlich gemacht, dass von den 450 Standorten von Kaiser’s Tengelmann rund 100 Standorte nicht von einer Untersagung erfasst wären und daher von Edeka hätten übernommen werden können. Edeka und Tengelmann hätten jedoch ihrerseits in zwei Schritten lediglich den Verzicht auf insgesamt gut 100 Standorte in Berlin und Bayern angeboten, so dass Edeka insgesamt etwa 350 Standorte erworben hätte. Bei der Auswahl der Standorte hätten die Unternehmen die Maßstäbe und Voraussetzungen für ein tragfähiges und wettbewerbskonformes Zusagenangebot nicht berücksichtigt, kommentiert das Kartellamt.

Die beiden Unternehmen versuchen nun, über eine Ministererlaubnis durch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ihre Fusion durchzusetzen. Er muss innerhalb von vier Monaten darüber entscheiden. Auch eine Klage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist möglich, das Verfahren kann jedoch einige Jahre dauern. Wohl zu lange für die Handelsriesen, die unter anderem auf die Gefährdung von Arbeitsplätzen aufgrund der erst einmal geplatzten „Ehe“ hinweisen.

Bildquellen (Titel/Herkunft)

  • Kaiser’s Tengelmann: Tengelmann

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