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Kaminbesitzer: Neue Vorschriften beachten

Der Gesetzgeber ist mit neuen Vorschriften im Wohnzimmer angekommen: beim Kamin und Ofen. Es gelten strikte Grenzwerte beim Schadstoffausstoß, sodass viele Systeme modernisiert werden müssen. Das dürfen aber nur Fachbetriebe tun. Wem die verschärften Grenzwerte egal sind, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Das Wohnzimmer ist ein sehr privater Bereich. Dorthin wollen sich die Menschen zurückziehen, allein oder mit der Familie entspannen und Ruhe befinden. Für viele gehört ein gemütliches Feuer im Kamin oder Kachelofen dazu. Dieses spendet Wärme und Behaglichkeit und bringt eine besondere Atmosphäre. „Aber selbst dort hat sich der Gesetzgeber daran gemacht, neue regulatorische Regeln zu schaffen, die für viele Kaminbesitzer nachteilig sind. Bei der Verbrennung von Holz auch Feinstaub, der als umwelt- und gesundheitsgefährdend eingestuft wird. Davor möchte der Gesetzgeber uns schützen“, berichtet Marcus Breuer, Ofen- und Kaminbaumeister und Inhaber von Kachelofen- und Luftheizungsbau Breuer mit Sitz in Viersen am Niederrhein bei Mönchengladbach (www.kacheloefen-breuer.de). Unzulässig ist ein Ausstoß von mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter.

Um gewisse Grenzwerte nicht zu überschreiten und den Schadstoffausstoß der Öfen in Deutschland und damit die allgemeine Umweltbelastung zu reduzieren, dürfen seit dem 1. Januar 2015 zahlreiche alte Kamin- und Kachelöfen in der bisherigen Form nicht mehr betrieben werden. Grund dafür ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV), die verschärfte Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen alter Öfen vorsieht. Und auch neuere Anlagen, die zwischen 1985 und 2010 eingebaut wurden, aber die Grenzwerte nicht erfüllen, müssen mit moderner Technik (Heizeinsatz oder Filter) nachgerüstet oder eben ausgetauscht werden: bis 31. Dezember 2020 (Baujahre 1985 bis 1994) beziehungsweise bis 31. Dezember 2021 (Baujahre 1995 bis 2010).

Art und Modell ablesen

Wer das nicht tut, betreibt seine Feuerstelle illegal, warnt Marcus Breuer. „Das ist natürlich kein Kavaliersdelikt, sondern kann richtig teuer werden. Die Strafen für den illegalen Betrieb sind drakonisch und können bis zu 25.000 Euro betragen.“ Doch wie erkennen Kamin- und Ofenbesitzer, wann sie tätig werden müssen? Dazu der Hersteller Brunner: „Anhand des Typenschildes am Ofen, Kamin oder Holzbrandeinsatz kann man Art und Modell ablesen. Mit diesem Typenschild lässt sich auf der Webseite des Industrieverbandes Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. www.cert.hki-online.de prüfen, ob und wann der Kachelofenaustausch beziehungsweise die Erneuerung der Anlage notwendig ist.“

Marcus Breuer gibt aber Entwarnung. Die Modernisierung sei in der Regel kein riesiger Aufwand, sondern innerhalb einiger Stunden erledigt. Der alte Heizeinsatz werde mit dem Heizgasrohr von der Nachheizfläche des Kachelofens getrennt und herausgezogen. Der neue werden dann auf diesem Traglager eingeschoben und das Heizgasrohr wieder angeschlossen. Kaminbesitzer sollten aber darauf achten, dass eine Heiztechnik oder ein Heizeinsatz ausgewählt werden, der an die gegebene Situation angepasst ist. Das heißt, die Schornsteinberechnung sowie die Berechnung des keramischen Zugsystems – wenn vorhanden – müssen ausgeführt werden. Wenn es sich um einen Warmluftkachelofen mit Stahlnachheizregister handelt, muss dieses in der Regel mit ausgetauscht werden, da Heizeinsatz und Nachheizregister zusammen geprüft sein müssen. Heizkammerabstände und Wärmedämmung müssen an die neue Heiztechnik angepasst werden.

Übrigens: Diese gesetzlich geforderte Modernisierung ist nichts, was der handwerklich ein wenig interessierte Nachbar mal eben erledigen kann. „Über die ausgeführten Arbeiten ist vom Meisterbetrieb eine Fachunternehmererklärung auszustellen, denn die Arbeiten dürfen nur von einem in die Handwerksrolle eingetragenen Ofenbau-Meisterbetrieb ausgeführt werden“, sagt Marcus Breuer.

Bildquellen (Titel/Herkunft)

  • S_Bild 1: © Kachelofen Breuer

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