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Gründerpreis NRW: 20.000 Euro für innovative Jungunternehmer

Düsseldorf – Der Wettbewerb um den „Gründerpreis NRW 2015“ erreicht seine heiße Phase. Noch zwei Wochen können sich Jungunternehmerinnen und -unternehmer bewerben und sich die Chance auf Preisgelder in Höhe von insgesamt 20.000 Euro sichern. Die Bewerbungsfrist endet am 21. August 2015. Ausgezeichnet werden erfolgreiche und innovative Geschäftsideen. Die Preisgelder (1. Platz: 10.000 Euro, 2. Platz: 6.000 Euro, 3. Platz: 4.000 Euro) werden von der NRW.BANK gestiftet. Teilnehmen können Unternehmerinnen und Unternehmer aller Branchen, die in den Jahren 2010 bis 2013 in Nordrhein-Westfalen eine Firma gegründet oder als Nachfolger übernommen haben. Das Unternehmen darf nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen und höchstens zehn Millionen Euro jährlich umsetzen. Auch Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Berufsrückkehrern – ob Vollerwerbs- oder Nebenerwerbsgründungen – sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen.
Das Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK loben den Gründerpreis NRW zum vierten Mal aus. Er wird am 12. November 2015 in Bochum verliehen.

Bildquellen (Titel/Herkunft)

  • NRW.Bank_Logo: nrw.bank

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