Wirtschaft, Politik und Leben in Nordrhein-Westfalen

MENÜ
MENÜ

FDP-Politikerin Susanne Schneider: „Homöopathie hat keinen Nachweis der Wirksamkeit erbracht“

Düsseldorf – Die FDP will schärfere Auflagen für die Heilpraktiker im Land Nordrhein-Westfalen. Warum, das sagt die gesundheitspolitische Sprecherein der Liberalen, Susanne Schneider, MdL, im Interview mit NRW.jetzt

Frau Schneider, Ihre Kritik richtet sich nicht nur gegen das aktuelle Berufsbild des Heilpraktikers, sondern auch gegen die Homöopathie an sich. Was stört Sie daran?

Schneider: Die Homöopathie hat bisher nie einen Nachweis der Wirksamkeit erbracht. Für jedes neue Medikament muss nach gültigem Arzneimittelgesetz in aufwändigen Studien die Wirksamkeit nachgewiesen werden, für Homöopathika wurde dies in Studien nie bewiesen. Sicher mag es dem einen oder anderen gut tun, diese Globuli-Zuckerkügelchen zu lutschen, aber jedem Kind geht es doch besser, wenn es Süßes bekommt.

Wenn Homöopathie also mehr oder weniger Humbug ist, wieso fordert die NRW-Gesundheitsministerin jetzt sogar Studiengänge für die Ausbildung von Heilpraktikern?

Das müssen Sie die Ministerin fragen. Wenn bei einer Therapie Wirkung nicht nachgewiesen wurde, dies dann als Studium anzubieten – sinnvoll finde ich das nicht.

Ihre Fraktion möchte die Anforderungen für die Ausbildung von Heilpraktikern anheben. Aber mal direkt gefragt: Wenn Homöopathie ohne nachweisbare Wirkung ist, warum diese Mühe machen? Warum nicht gleich sagen: das ist Esoterik, das kann jeder zu Hause in seinem Garten machen? Und wer krank ist, geht zum Doktor.

Jetzt müssen wir differenzieren: Heilpraktiker wenden ja nicht nur Homöopathie an, sondern auch beispielsweise pflanzliche Arzneimittel, sogenannte Phytotherapeutika. Und wenn damit und mit weiteren alternativen Therapieformen gearbeitet wird, was anscheinend von vielen Menschen gewünscht wird, ist es doch sinnvoll, wenn eine medizinische oder pflegerische Ausbildung zugrunde liegt. Bisher genügt ja ein Alter von 25 Jahren, Hauptschulabschluss und das Fehlen von Vorstrafen. Dazu ein bestandener Multiple-Choice-Test – schon dürfen Sie Spritzen geben, Infusionen verabreichen etc. Zum Vergleich: Ein Arzt benötigt ein Traum-Abi und ca elf Jahre Ausbildung, bevor er sich kassenärztlich niederlassen darf.

Was will die FDP konkret ändern?

Unser aller Ziel muss doch die Sicherheit der Patienten sein. Wir wollen die Anforderungen für die Erlaubniserteilung zu diesem Beruf erhöhen, wie schon vorhin erwähnt, mit abgeschlossenen Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf. Heilpraktiker dürfen intravenös injizieren und Infusionen verabreichen, das sähen wir lieber in Klinik und ärztlicher Praxis. Für Ärzte gibt es geregelte Qualitätskontrollen und Weiterbildungspflicht, das muss auch für Heilpraktiker gelten!

Das Interview führte Klaus Kelle

Bildquellen (Titel/Herkunft)

  • susanne-schneider_-mdl-2: susanne schneider

Ähnliche Beiträge