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Energieaudit

Energieeffizienz: neue EU-Richtlinie für Unternehmen

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 wird bis zum 5. Dezember 2015 Pflicht für alle Nicht-KMU, also Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro. Das hat natürlich in einem Industrieland wie Nordrhein-Westfalen erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Energieeffizienz ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Kein Wunder, steigen doch die Kosten kontinuierlich und gehen die natürlichen Ressourcen langsam, aber sicher zu Ende. Und für Unternehmen ist die Energie bisweilen auch ein echter Kostentreiber: Branchen wie das Gastgewerbe müssen mittlerweile rund zehn Prozent ihres Umsatzes für die Energiekosten auf. Deshalb hat die Europäische Union mit der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU; abgekürzt EED) von 2012 die Maßgabe definiert, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um 20 Prozent zu erhöhen. Diese Richtlinie soll den Maßnahmenrahmen für die Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen und gewährleisten.

In Deutschland hat dies auf Unternehmen große Auswirkungen. Denn die nationale Umsetzung von Artikel 8 EED verpflichtet alle Nicht-KMU dazu, Energieaudits, also die systematische Erfassung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil nach DIN EN 16247, zu absolvieren, die von qualifizierten Fachexperten abgenommen werden müssen. Als Nicht-KMU gelten alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro, und diese müssen die verpflichtenden Energieaudits bis zum 5. Dezember 2015 durchgeführt haben und mindestens alle vier Jahre nach dem vorangegangenen Energieaudit wiederholen.

Gerade auch in Nordrhein-Westfalen wird das für Unternehmen sehr wichtig. Von den mehr als 670.000 Betrieben im Land fällt eine ganze Reihe unter diese Regelung, ob es eine regional gewachsene Spedition in Familienhand ist, das größere metallverarbeitende Unternehmen, Spezialhersteller im Chemie- und Kunststoffbereich oder die von einem Fremdmanagement geführte und weltweit tätige Aktiengesellschaft. Sie alle müssen sich um die Energieaudits kümmern, und sie haben kaum noch ein Jahr dafür.

„Ausnahmen gibt keine: Die Regelungen gelten nicht nur für das produzierende Gewerbe, sondern für sämtliche Branchen, ob Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen oder auch private Krankenhäuser“, erläutert Dr. Pawel Janczyk, Geschäftsführer des auf Energieeffizienz, Energiemanagement und Klimaschutz spezialisierten Beratungsunternehmen EWB energywerk GmbH aus Berlin mit Niederlassungen im ganzen Bundesgebiet (http://energy-werk.de). Auch in Langenfeld sind die Berater vertreten.

Unternehmen haben jedoch eine Alternative zu einem Energieaudit nach der europäischen Norm DIN EN 16247. „Es werden auch zertifizierte Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS anerkannt“, sagt Pawel Janczyk, dessen Unternehmen die Errichtung solcher Energiemanagementsysteme berät und in allen Prozessschritten begleitet. EMAS ist übrigens die Kurzbezeichnung für „Eco-Management and Audit Scheme“, auch bekannt als EU-Öko-Audit oder Öko-Audit.
Vor allem für international agierende Unternehmen mit mehreren Standorten in verschiedenen Ländern der EU böten sich die ISO 50001- beziehungsweise EMAS-Verfahren an. „Natürlich können sie an jedem EU-Standort ein der nationalen Gesetzgebung folgendes Audit nach EN 16247 absolvieren. Voraussichtlich einfacher wird dagegen das Einrichten eines gemeinsamen Managementsystems nach ISO 50001, das in einer internationalen Matrix zertifiziert werden kann“, rät Dr. Pawel Janczyk, ausgestattet mit der Erfahrung aus mehr als 700 Beratungen. Für diese Unternehmen sei ein EU-weites Matrixverfahren zur ISO 50001 die beste, kostengünstigste und effizienteste Lösung zur Erfüllung der Forderungen der EU-Richtlinie.

Bildquellen (Titel/Herkunft)

  • Energieaudit: ChemSite

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