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Diskussion um umstrittenes Gris-Gemälde

Düsseldorf – Zur Klärung der strittigen Frage, ob der Galerist Alfred Flechtheim ein Gemälde von Juan Gris (1887-1927) unter dem Druck der Verfolgung durch die Nationalsozialisten verkaufen musste, ruft die Kunstsammlung Nordrhein Westfalen die Limbach-Kommission an. Das bei Differenzen über die Rückgabe von Kulturgütern beratende Expertengremium soll klären helfen, ob für die NRW-Landesgalerie eine Restitution des Stilllebens „Geige und Tintenfass“ (1913) an die Erben des 1937 im Londoner Exil gestorbenen Galeristen Flechtheim geboten ist. Die Kunstsammlung NRW hatte das Gris-Werk 1964 im internationalen Kunsthandel erworben. Anders als die Erben Flechtheims, die in ihrem Restitutionsersuchen das 1934 in London an die Sammlerin Dorothea Ventris verkaufte Bild als einen durch die NS-Verfolgung bedingten Verlust des Kunsthändlers bewerten, sieht die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen keinen Grund für die Rückgabe. „Bei unseren seit 2009 laufenden Forschungsarbeiten haben wir zwar viele neue Details zur Provenienz des Bildes entdeckt. Trotzdem haben sich keine Dokumente gefunden, wonach das Gris-Gemälde zum Zeitpunkt des Londoner Verkaufs zweifelsfrei Eigentum Flechtheims war“, sagte die Direktorin der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Marion Ackermann: „Die Recherche hat gezeigt, dass das ab 1925 in der Galerie Flechtheim nachzuweisende Bild durchaus auch Kommissionsware oder gemeinsamer Besitz mehrerer Galeristen hat sein können.“

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