Ab 4. Mai öffnen Friseursalons in NRW wieder: Haare schneiden erlaubt, Rasieren verboten!
DÜSSELDORF – Friseure dürfen ab dem 4. Mai ihre Salons in Nordhrein-Westfalen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder öffnen. „Unsere Auflagen sind streng, aber ich glaube, sie sind ein guter Kompromiss zwischen dem Infektionsschutz und dem berechtigten Interesse der Friseure, wieder ihrer Arbeit nachgehen zu dürfen. Sie können eine Blaupause für weitere mögliche Öffnungen im sogenannten ‚körpernahen Dienstleistungssektor‘ sein“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Gemäß dieser Hygiene- und Infektionsstandards bleiben gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Augenbrauenzupfen, Gesichtskosmetik, Rasieren und Bartpflege bis auf weiteres verboten. Hintergrund sind die in diesem Bereich größeren und in den Auswirkungen noch unklaren Infektionsrisiken. Zudem können diese Tätigkeiten in der Regel von jedem selbst vorgenommen werden. Bei der Haarpflege ist man dagegen viel stärker auf die Hilfe von Profis angewiesen.
Bei den jetzt zulässigen Dienstleistungen müssen die Geschäftsinhaber den Kunden und Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion den Zutritt grundsätzlich verweigern. Auch müssen sie ab Montag die Kontaktdaten ihrer Kunden dokumentieren. Daneben definieren die Standards eine Reihe von Hygieneregeln. So ist zum Beispiel das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen im Salon obligatorisch. Kunden haben einen Umhang zu tragen. Friseusen müssten außerdem Einweghandschuhe anlegen und diese bei jedem neuen Kunden wechseln. Materialien und Geräte wie Scheren und Kämme sind nach jedem Kunden, mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen. Dieser zerstört die lebenswichtige Hülle möglicher Viren.
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