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840.000 Erstwähler dürfen bei der Landtagswahl erstmals an die Urnen

Düsseldorf – Am 14. Mai 2017 ist es soweit: Rund 13,1 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, den neuen NRW-Landtag zu wählen. Knapp 840.000 von ihnen sind Erstwähler. „Sie wollen wir gezielt ansprechen, damit möglichst viele ihr Wahlrecht wahrnehmen“, sagte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 28. April 2017 in NRW wohnen. Rund 6,8 Millionen der Wahlberechtigten in NRW sind Frauen. Von den rund 840.000 Erstwählern sind etwa 410.000 Frauen.

Seit der Landtagswahl 2010 können – wie bei der Bundestagswahl – auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden: Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels entscheiden die Wählerinnen und Wähler über das Direktmandat im Wahlkreis. Auf der rechten Seite des Stimmzettels können sie die sogenannte Zweitstimme für die Landesliste einer Partei vergeben.
Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen läuft am Montag, 27. März 2017, 18.00 Uhr, ab. Bis dahin müssen Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen und Wahlvorschläge für Landeslisten beim Landeswahlleiter eingereicht sein. „Die Wahlvorschläge sollten so früh wie möglich eingereicht werden, um Mängel rechtzeitig zu erkennen und korrigieren zu können“, betonte Schellen.

Parteien, die weder im NRW-Landtag noch im Deutschen Bundestag vertreten sind, brauchen für ihre Landeslisten 1.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus NRW. Für Kreiswahlvorschläge brauchen solche Parteien 100 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten, die im Wahlkreis wohnen. Dasselbe gilt für die Kreiswahlvorschläge von Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

Bildquellen (Titel/Herkunft)

  • Landtag_NRW_Plenum: landtag nrw

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