Steuerzahlerbund fordert: Keine Gebühren mehr für Außengastronomie!
Düsseldorf – Nur drei von 56 Städten in NRW haben im Vergleich zum Vorjahr die sogenannte Terrassengebühr erhöht, also die Gebühr für den Betrieb einer Außengastronomie. Das ergab jetzt der Vergleich der Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf öffentlichen Flächen, den der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) durchgeführt hat. Konkret wird es in Gladbeck, Recklinghausen und Viersen für die Außengastronomen teurer als im vergangenen Jahr.
In Viersen wird man diese Steigerung allerdings verkraften können. 90 Cent wurden dort bisher pro Quadratmeter Außenbestuhlung und pro Monat fällig. Nun ist es 1,20 Euro. Macht bei einer Musterterrasse von 25 Quadratmetern (etwa fünf Tische mit je vier Stühlen) und fünf Sommermonaten 137,50 statt bisher 112,50 Euro. Deutlich teurer wird es dagegen in Recklinghausen. Von 4,37 Euro pro Quadratmeter steigt die Gebühr dort auf 7 Euro. Macht für fünf Tische in fünf Monaten 875 Euro statt wie bisher 546,25 Euro. Womit Recklinghausen nun auch zu den teuersten Städten in puncto Terrassengebühr gehört: Von Platz 28 ist die Stadt nun auf Platz sechs geklettert.
Spitzenreiter sind nach wie vor Bonn mit einem Preis von 1.250 Euro für die genannte Musterterrasse, Wuppertal mit 1.212,50 Euro und Düsseldorf mit 1.100 Euro. Bemerkenswert im Fall Düsseldorf ist übrigens, dass dort die Gebühr innerhalb von drei Jahren zweimal angehoben wurde. Geht es in diesem Tempo weiter, kann Bonn darauf hoffen, bald die rote Laterne los zu sein.
Der nordrhein-westfälische Steuerzahlerbund kritisiert die Kommunen, die zu diesem Zweck überhaupt Gebühren erheben. Die Kommunen, so argumentiert der BdST, profitierten bereits durch die steigende Einkommens- und Gewerbesteuer vom wirtschaftlichen Erfolg der Cafébetreiber, Eisdielenbesitzer und Gastwirte, wenn diese Tische und Stühle auf den öffentlichen Flächen aufstellen. Außerdem würden die Gastronomen mit ihrer Außengastronomie die Innenstädte, die mancherorts veröden, erheblich attraktiver machen und Kunden anlocken. Mit der Erhebung von Sondernutzungsgebühren bei Gastronomen würden die Kommunen zudem zum Preistreiber der Waren der Gastronomiebetriebe. Den Gastwirten werde nämlich in aller Regel nichts anderes übrig bleiben, als überzogene und überflüssige Sondernutzungsgebühren über die Preise an ihre Kunden weiterzugeben.
Bildquellen (Titel/Herkunft)
- menschenleerer Biergarten: fotolia/etfoto