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NRW-Finanzverwaltung setzt Katastrophenerlass in Kraft

Nordrhein-Westfalens Finanzverwaltung hat zur Entlastung der vom Unwetter betroffenen Bürger einen Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Laut Mitteilung von Freitag sind mit dem Erlass über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen möglich.

So können die Wirtschaft und Privatpersonen Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau nutzen. Auch die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und die Beseitigung von Schäden am selbst genutzten Wohneigentum kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden.

Auch sollen die Finanzämter den betroffenen Steuerzahlern mit Stundungen von Steuern und geminderten Vorauszahlungen entgegenkommen. «Mit den Maßnahmen aus dem Katastrophenerlass können wir schnell und unbürokratisch dort helfen, wo Hilfe dringend benötigt wird. Die unmittelbare Unterstützung für betroffene Bürgerinnen und Bürger steht für uns an erster Stelle», so Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU).

Bildquellen (Titel/Herkunft)

  • Lutz Lienenkämper: dpa

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