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Gefährliche Orte in NRW: AfD setzt sich gegen Landesregierung durch

MÜNSTER – Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ist ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament nicht ausreichend nachgekommen. Das hat das NRW-Verfassungsgericht heute in einem Organstreitverfahren festgestellt. Die AfD hatte geklagt, weil sich die Landesregierung 2017 geweigert hatte, die „gefährlichsten Orte“, Straßen und Plätze im Land zu bennen. Begründung: Durch das Nennen dieser Orte werde das Sicherheitsgefühl der Bürger, die dort leben, beeinträchtigt.

Gerichtspräsidentin Ricarda Brandts stellte klar, dass die Landesregierung verpflichtet gewesen wäre, die „Geheimhaltungsbedürftigkeit für jeden der in Rede stehenden Orte zu prüfen“. Die AfD-Fraktion wird in ihrer nächsten Sitzung beraten, welche parlamentarischen Initiativen sie nach diesem Urteil ergreifen will.

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  • bundespolizei_2: unicom abi

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