Maskenpflicht im Unterricht in NRW wird abgeschafft
Schüler müssen die Maske demnach nur weiterhin noch im übrigen Gebäude tragen und wenn sie ihren festen Sitzplatz verlassen. Für den Außenbereich war die Maskenpflicht schon vor einiger Zeit abgeschafft worden. Für Lehrkräfte entfällt die Maskenpflicht, so lange ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Die üblichen Corona-Tests an den Schulen sollen nach den bisherigen Planungen fortgesetzt werden: also drei Corona-Selbsttests pro Woche an weiterführenden Schulen und zwei PCR-Pooltests pro Woche an Grund- und Förderschulen.
Einige Verbände hatten die angekündigte Aufhebung der Maskenpflicht als riskant und verfrüht kritisiert. Auch aus der politischen Opposition waren unter anderem mit Verweis auf kletternde Inzidenzwerte bei Kindern und Jugendlichen mahnende Stimmen gekommen.
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- Maske in Schule: dpa