Stichtag 31. Dezember 2020: Modernisierung vieler Öfen und Kamine notwendig
Der Gesetzgeber verschärft die Grenzwerte beim Schadstoffausstoß bei Öfen und Kaminen. Daher gilt es, viele Systeme zu modernisieren. Der illegale Betrieb wird mit bis zu 25.000 Euro sanktioniert. Die erste Frist endet am 31. Dezember 2020. Wichtig: Nur Fachbetriebe dürfen die Modernisierung alter Öfen und Kamine vornehmen.
Die Deutschen lieben ihre mit Holz betriebenen Feuerstätten, rund elf Millionen sind in den Haushalten zu finden – also rund in jedem vierten. Als CO2-neutrale Heizsysteme leisten moderne Kachelöfen, Heizkamine, Kamine oder Kaminöfen, die den neuesten Umweltstandards entsprechen, einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz. Denn der erneuerbare Energieträger Holz reduziert CO2-Emissionen und spart fossile Brennstoffe. Neue Holzfeuerungen verursachen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen als viele Geräte, die noch im vergangenen Jahrhundert für wohlige Wärme in den Wohnräumen sorgten. Dank ihrer modernen Verbrennungstechnik arbeiten sie effizienter, mit höheren Wirkungsgraden und verbrauchen weniger Brennholz.
Das Problem: „Viele alte Systeme überschreiten die festgelegten Grenzwerte. Bei der Verbrennung von Holz auch Feinstaub, der als umwelt- und gesundheitsgefährdend eingestuft wird. Unzulässig ist ein Ausstoß von mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Daher hat sich der Gesetzgeber daran gemacht, neue regulatorische Regeln zu schaffen, die für viele Kaminbesitzer nachteilig sind“, sagt Marcus Breuer, Ofen- und Kaminbaumeister und Inhaber des Familienunternehmens Kachelöfen Breuer aus Viersen, das mittlerweile auch eine Niederlassung in Heimbach in der Eifel unterhält (www.kacheloefen-breuer.de).
Modernisierung alter Öfen und Kamine
Um diese Grenzwerte nicht zu überschreiten und den Schadstoffausstoß der Öfen in Deutschland und damit die allgemeine Umweltbelastung zu reduzieren, dürfen seit dem 1. Januar 2015 zahlreiche alte Kamin- und Kachelöfen in der bisherigen Form nicht mehr betrieben werden. Grund dafür ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV), die den Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen alter Öfen neue Grenzen setzt. Daher sind diese Systeme zu modernisieren, genauso wie neuere Anlagen, die aus den Jahren zwischen 1985 und 2010 stammen, aber die Grenzwerte nicht erfüllen.
Auch sie müssen mit moderner Technik (Heizeinsatz oder Filter) nachgerüstet oder eben ausgetauscht werden: bis 31. Dezember 2020 (Baujahre 1985 bis 1994) beziehungsweise bis 31. Dezember 2021 (Baujahre 1995 bis 2010). Akut sind seit dem 1. Januar 2015 bis zu 250.000 alte Kamin- und Kachelöfen betroffen – doch diese Zahl ist erst der Anfang, und viele weitere werden in den kommenden Jahren folgen – denn alle Öfen, die in Deutschland genutzt werden, müssen schrittweise modernisiert.
Art und Modell am Typenschild ablesen
„Das bedeutet, dass die Zeit drängt und Kaminbesitzer nicht mehr allzu lange warten sollten, um die Modernisierung alter Öfen und Kamine vorzunehmen. Der Gesetzgeber ist nicht zu Späßen aufgelegt. Wer seine Feuerstelle illegal betreibt, begeht kein Kavaliersdelikt und kann richtig teuer werden. Die Strafen für den illegalen Betrieb sind drakonisch und können bis zu 25.000 Euro betragen“, warnt Marcus Breuer. Dazu schreibt der renommierte Hersteller Brunner, mit dem Marcus Breuer eng zusammenarbeitet: „Anhand des Typenschildes am Ofen, Kamin oder Holzbrandeinsatz kann man Art und Modell ablesen. Mit diesem Typenschild lässt sich auf der Webseite des Industrieverbandes Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. www.cert.hki-online.de prüfen, ob und wann der Kachelofenaustausch beziehungsweise die Erneuerung der Anlage notwendig ist.“ Das dürfe nur ein anerkannter Ofenbau-Meisterbetrieb tun, der in die Handwerksrolle eingetragen ist. Über die ausgeführten Arbeiten ist vom Meisterbetrieb eine Fachunternehmererklärung auszustellen.
Modernisierung in der Regel kein riesiger Aufwand
Marcus Breuer stellt heraus, dass nicht immer der gesamte Ofen ersetzt werden müsse. In manchen Fällen kämen zum Beispiel auch Austausch-Heizeinsätze infrage. Die Modernisierung sei in der Regel kein riesiger Aufwand, sondern innerhalb einiger Stunden erledigt. Der alte Heizeinsatz werde mit dem Heizgasrohr von der Nachheizfläche des Kachelofens getrennt und herausgezogen. Der neue werden dann auf diesem Traglager eingeschoben und das Heizgasrohr wieder angeschlossen. Kaminbesitzer sollten aber darauf achten, eine Heiztechnik oder ein Heizeinsatz auszuwählen, der an die gegebene Situation angepasst ist. Dafür führt der Kaminexperte die Schornsteinberechnung sowie die Berechnung des keramischen Zugsystems – wenn vorhanden – durch. Wenn es sich um einen Warmluftkachelofen mit Stahlnachheizregister handelt, muss dieses in der Regel mit ausgetauscht werden, da Heizeinsatz und Nachheizregister zusammen geprüft sein müssen. Ebenso wichtig ist die Anpassung der Heizkammerabstände und Wärmedämmung an die neue Heiztechnik.
Besitzer einer neueren, emissionsarmen Feuerstätte, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut worden seien, müssten übrigens nichts unternehmen, denn sie erfüllten die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV. Der Betrieb dieses Gerätes sei sogar an Tagen mit Feinstaubalarm, wie sie in manchen Städten gelten, erlaubt.