Schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung in NRW beginnt
DÜSSELDORF – Nordrhein-Westfalen leitet die weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung ein und hat dazu unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens ein Konzept vorgelegt. Demnach werden vom 14. Mai 2020 an schrittweise weitere Kinder die Kindertagesbetreuung besuchen können. Dieses Konzept ist eng mit den Kommunen sowie Trägern abgestimmt und mit Eltern, Gewerkschaften und Vertretungen der Kindertagespflege beraten. Familienminister Joachim Stamp wendet sich zudem mit Briefen an Eltern, Träger, Beschäftigte, Kitaleitungen und Kindertagespflegepersonen und erläutert darin die anstehenden Maßnahmen.
Minister Stamp (FDP): „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind gerade für Kinder und Familien groß. Ich weiß, unter welchem enormen Druck gerade die Familien mit kleinen Kindern nach den vielen Wochen ohne reguläre Kindertagesbetreuung stehen. Kinderbetreuung und Beruf sind häufig nur unter allergrößter Kraftanstrengung überhaupt leistbar.“
Dennoch ist es das Ziel, möglichst bald wieder allen Kindern die Chance auf frühkindliche Bildung zu ermöglichen. Zunächst wird die Notbetreuung in zwei Schritten zum 14. und 28. Mai 2020 erweitert. In einem weiteren Schritt im Juni sollen alle weiteren Kinder wieder an Angebote der Kindertageseinrichtungen angebunden werden. In welcher Form und in welchem Umfang dies erfolgen kann, ist davon abhängig, ob die Entwicklung wieder größere Gruppen zulässt und wie viele Fachkräfte zur Verfügung stehen. Familienminister Stamp: „Klar ist, dass wir so schnell wie möglich und verantwortbar zumindest einen eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder ermöglichen wollen.“
Konzept zur Öffnung der Kindertagesbetreuung:
Derzeitige Regelung
Eingeschränkte Notbetreuung: Betretungsverbote von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Ausnahmen für Kinder, deren Eltern den besonderen Berufsgruppen angehören, und zur Sicherung des Kindeswohls im Einzelfall.
Erweiterte Notbetreuung: Erwerbstätige Alleinerziehende und Alleinerziehende in Abschlussprüfungen von Schul- oder Hochschulausbildung.
Ab dem 14. Mai 2020:
Die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird geöffnet für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Zudem dürfen Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, wieder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflegestellen betreut werden. Eine entsprechende Umsetzung für die Betreuung von Kindern in heilpädagogischen Gruppen soll im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten erfolgen.
Die Kindertagespflegestellenangebote mit ihrem familiennahen und überschaubaren Betreuungsangebot werden für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet.
Brückenprojekte können wieder geöffnet werden.
Von Eltern privat organisierte Betreuung ist unter Auflagen möglich.
Ab dem 28. Mai 2020:
Alle übrigen Vorschulkinder werden aufgenommen.
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