„Viele Unternehmenserben zahlen zu viel Steuern“
Die Finanzbehörden machen es sich bei der Unternehmensbewertung oftmals zu einfach. Unternehmer sollten daher auf eine Mittelstands-adäquate Bewertung setzen, um ihren eigenen Wert als Eigentümer für das Unternehmen herauszustellen. Denn von ihnen hängt einiges maßgeblich ab.
Man errechne den durchschnittlichen Jahresertrag der vergangenen drei Jahre, multipliziere ihn mit einem Faktor von ca. 14 – und fertig ist die Unternehmensbewertung. „So einfach macht es sich die Finanzverwaltung bei der Festsetzung der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer teilweise, wenn es um unternehmerisches Vermögen geht. Dieses Vorgehen kann dann zu einer steuerlichen Veranlagung führen, die viel zu hoch ist. Dabei vernachlässigen die Behörden völlig, dass die Ertragskraft eines Unternehmens zumeist eng mit der Person des Gründers beziehungsweise des Inhabers verbunden ist. Und auch die Steuerpflichtigen, sprich die Unternehmensnachfolger, wissen nicht, dass solche personenbezogenen Einflüsse wertmindernd berücksichtigt werden müssen. Kurzum: In den meisten Fällen wird viel zu viel Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer gezahlt“, stellt Alexander Thees heraus. Er ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung der IHK Düsseldorf und Partner der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBWP, die eng mit der internationalen Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt kooperiert.
Künftige Ertragskraft lässt sich nicht einfach aus der Vergangenheit ableiten
Diese immer noch übliche Berechnungsmethode könne selten zu einem korrekten Ergebnis führen. Schließlich würden persönliche Faktoren, die den Unternehmenserfolg in der Vergangenheit maßgeblich bestimmt hätten, einfach in die Zukunft übertragen. „Aber bei einem sehr Eigentümer-orientierten Unternehmen, wie es im Mittelstand die Regel ist, funktioniert dies oftmals nicht. Die künftige Ertragskraft lässt sich nicht einfach immer aus der Vergangenheit ableiten, da das Know-how des Gründers und/oder Inhabers im operativen Geschäft verloren geht – im Erbfall unmittelbar, bei einer Schenkung nach und nach“, betont Alexander Thees.
Daher sei es unumgänglich, die Bewertungsmethode anzupassen, um realitätsnahe Zahlen zu erhalten, die den Wert tatsächlich widerspiegeln. Wichtig sei zu verstehen, dass eine Unternehmensbewertung eben nicht die persönliche Arbeitskraft bewerte, sondern ausschließlich das eingesetzte Kapital. „Wir raten Eigentümern dementsprechend dazu, auf eine professionelle, Mittelstands-adäquate Bewertung setzen, um gegenüber den Finanzbehörden auf eine sachgerechte Reduzierung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer hinwirken zu können.“
Aus der Praxis weiß Alexander Thees, dass vor allem folgende Faktoren die zukünftig erzielbaren finanziellen Überschüsse reduzieren – und damit den Wert eines Betriebs senken. Zum einen sei dies eben die Ermittlung der übertragbaren Ertragskraft, die bestimmte immaterielle Faktoren mit einbezieht. Scheidet der Eigentümer und langjährige Chef aus, wird sich das immer aufs Geschäft auswirken und muss zuerst kompensiert werden. Quelle: @ BBWP
Viele Unternehmer zahlen sich kein Gehalt
Zum anderen aber spiele auch die Berücksichtigung von (kalkulatorischen) Tätigkeitsvergütungen eine Rolle, wozu laut Alexander Thees zum Beispiel ein fiktives Geschäftsführergehalt und fiktiver Lohnaufwand für Verwandte zählen. „Man sieht immer wieder, dass sich Geschäftsführer-Gesellschafter gar kein Gehalt oder zumindest kein angemessenes Gehalt auszahlen, sondern sich rein auf die Ausschüttung von Gewinnen bescheiden. Wenn wir aber ein angemessenes Geschäftsführergehalt als Rechengrundlage anführen, führt allein dies zu einer spürbaren Reduzierung des Unternehmenswertes. Dieses kann im Mittelstand allgemein nicht selten bei 200.000 Euro und mehr pro Jahr liegen.“
Thees plädiert daher dazu, dass Gesellschafter und Nachfolger frühzeitig auf eine professionelle, KMU-adäquate Bewertung setzen, um gegenüber den Finanzbehörden auf eine sachgerechte Reduzierung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer hinwirken zu können. „Wir raten Eigentümern dazu, die Unternehmensbewertung nicht einfach als lästig abzutun oder gar den Steuerbehörden im Wege der Schätzung zu überlassen, sondern aktiv zu werden, den Betrieb genau zu analysieren und dann Bewertungsexperten im KMU Bereich hinzuzuziehen. Das führt neben der finanziellen Ersparnis auch zu mehr Sicherheit, auch für die potenziellen Nachfolger.“
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